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Anmeldung und Kosten

Anmeldung:
Im Bereich der Stadt Neustadt gibt es ein einheitliches Anmeldeverfahren. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite von der Stadt Neustadt am Rübenberge.
 

Betreuungsgebühr:
Die Betreuungsgebühr für Kinder im Elementarbereich (3-6 Jahre) entfällt ab dem 01.08.2018 komplett. Ab einer Betreuungszeit von über 8 Stunden, z.B. durch die Ergänzung eines Sonderdienstes, können weitere Kosten entstehen.
 
Die Betreuungsgebühr für Hortkinder setzt sich zusammen aus einem Sockelbetrag von 30,00 Euro und zuzüglich eines Betrages je Betreuungsstunde (im Hort sind das 78,00€):
 
Vormittagsgruppe 0,00 Euro für die Zeit von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Ganztagsgruppe* 0,00 Euro für die Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Hortgruppe* 108,00 Euro für die Zeit von 12.45 Uhr bis 16.00 Uhr

 

Sonderöffnungszeiten:
(Je 1/2 Stunde und volle Stunde)
 
Kindergarten 07.00 bis 08.00 Uhr: 12,50 € / 25,00 €
16.00 bis 17.00 Uhr: 12,50 € / 25,00 €
Hort 07.00 bis 08.00 Uhr: 9,75 € / 19,50 €
16.00 bis 17.00 Uhr: 9,75 € / 19,50 €

 

  1. Die Kosten für den Sonderdienst entfallen für Kinder im Elementarbereich, wenn die Betreuungszeit weniger als 8 Stunden am Tag betrifft.
  2. Der Sonderdienst ist eine Ergänzung zum Betreuungsvertrag und für mindestens 1 Jahr verbindlich. 
  3. In den Elternbeiträgen sind Nebenkosten - z.B. für Ausflüge, besondere Veranstaltungen, etc... - nicht enthalten.

*Gebühr für Mittagessen:
Der Essensgeldbetrag beträgt monatlich 65,00 Euro und ist jeweils verbindlich für 12 Monate.

Ermäßigung:
Auf schriftlichen Antrag werden die monatlichen Betreuungsgebühren für das zweite Kind aus einer Familie um 50%, für das dritte Kind um 75% und für das vierte, sowie jedes weitere Kind um 100% ermäßigt. Die Reihenfolge der Ermäßigung richtet sich nach dem Lebensalter der Kinder.
 
Diese Regelung gilt auch bei Geschwisterkindern, die in einer anderen Kindertagesstätte in Neustadt betreut werden. Kinder, die sich in der beitragsfreien Kindergartenzeit befinden, werden bei der Berechnung der Ermäßigung nicht berücksichtigt. Die Gebührenermäßigung gilt nicht für das Mittagessen.